Pflichtpraktikum in der 9. Klasse

Das einwöchige Pflichtpraktikum im zweiten Halbjahr der neunten Klasse steht ganz im Zeichen der Berufsvorbereitung dieser Jahrgangsstufe. Der erste Schritt ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen selbstständig und rechtzeitig einen Praktikumsplatz suchen.

Ist ein Praktikumsplatz gefunden, muss folgender Zettel (Infos zum Schüler, zum Praktikumsbetrieb und Kenntnisnahme der Eltern) incl. 1,60 €. spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn an den Klassenleiter gegeben werden. Die Schule schließt dann für jeden Schüler eine Haftpflichtversicherung ab.

pdf icon Praktikumsinfo für Schule

Ist man während des Praktikums krank, müssen sowohl der Betrieb als auch die Schule informiert werden.

Während und nach dem Praktikum muss ein Praktikumsbericht erstellt werden. Die Praktikumsberichte werden in der Woche nach dem Praktikum beim Wirtschaftslehrer abgegeben und fließen in die Wirtschaft- und Rechtnote ein. Jeder Schüler/jede Schülerin muss außerdem mit dem Praktikumsbericht eine Praktikumsbescheinigung über die abgeleistete Arbeitswoche abgeben!

Es ist ebenfalls sinnvoll, sich ein Praktikumszeugnis ausstellen zu lassen, um es späteren Bewerbungen beizulegen.
Für Firmen, die dies in Anspruch nehmen wollen, steht hier ein beschreibbarer Vordruck zur Verfügung:

word icon Zeugnis Pflichtpraktikum 9. Klasse

Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung!

StRin(RS) K. Allmann      

 

Heinrich-von-Buz Realschule

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