Regelung bei Abwesenheit / Formulare
Erkrankung
Melden Sie sich bitte jeden Tag, an dem Ihr Kind erkrankt ist, bis spätestens 7:50 Uhr Im Sekreteriat.
Bitte geben Sie ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung Ihrem Kind mit, wenn es wieder in die Schule kommt. Ab dem 3. Fehltag, an dem Ihr Kind vom Unterricht fernbleiben muss, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Bei angekündigten Leistungsnachweisen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ansonsten wird der Leistungsnachweis mit der Note sechs bewertet.